Die "klassischen" Zuschüsse für Batteriespeicher sind zwar ausgelaufen, aber der Staat fördert Photovoltaik 2025 massiver denn je – allerdings indirekt über die Steuer.
1. Der größte Hebel: 0% Mehrwertsteuer
Seit 2023 gilt der sogenannte "Nullsteuersatz". Das bedeutet: Wenn Sie eine Solaranlage (bis 30 kWp) kaufen, zahlen Sie 0% Mehrwertsteuer statt 19%.
Ihr Vorteil: Bei einer Anlage für 20.000€ sparen Sie sofort 3.800€. Sie müssen keinen Antrag stellen, der Rabatt wird direkt vom Händler/Handwerker auf der Rechnung ausgewiesen.
2. Die Einspeisevergütung (EEG)
Für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins Netz einspeisen, erhalten Sie 20 Jahre lang eine garantierte Vergütung.
- Teileinspeisung (Standard): ca. 8,03 Cent pro kWh.
- Volleinspeisung: ca. 12,87 Cent pro kWh (lohnt sich meist nur für zweite Dachanlagen).
3. Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Städte haben eigene Töpfe. Ein Blick lohnt sich besonders in:
- Berlin: Programm "SolarPLUS" (Zuschüsse für Speicher & Denkmal).
- München: Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude.
- NRW: Programme wie "progres.nrw" (wechselt häufig).
Achtung bei KfW 442
Das beliebte Programm "Solarstrom für Elektroautos" (KfW 442) ist aktuell ausgeschöpft. Fallen Sie nicht auf Werbung herein, die Ihnen diesen Zuschuss fest verspricht.
Steuerfreiheit (Einkommensteuer)
Auch die Einnahmen aus der Einspeisung sind für kleine Anlagen (bis 30 kWp) komplett steuerfrei. Sie müssen kein Gewerbe mehr anmelden und keine "EÜR" (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) machen. Das spart viel Bürokratie.
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